OLG Düsseldorf: Unklare und mehrdeutige Beschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären
17.12.2008
OLG Düsseldorf: Unklare und mehrdeutige Beschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären


Mit Urteil vom 23.09.2008 (3 Wx 272/07) entschied das OLG Düsseldorf, dass Eigentümerbeschlüsse, die unklar und  mehrdeutig sind und deren Inhalt allenfalls im Wege der Auslegung festzustellen wäre, dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen und auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären sind.